Barrierefreiheit auf Websites: Warum ist wichtig?

Stell Dir vor, Deine Website ist für alle Menschen mühelos zugänglich – egal ob mit Sehbehinderung, Hörproblem oder einfach nur unterwegs mit dem Smartphone. Klingt großartig, oder? Und jetzt wird es ernst: Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für viele Websites und Apps.

Das bedeutet, digitale Angebote müssen so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Behinderungen sie ohne Hürden nutzen können. In diesem Beitrag erfährst Du, auf welcher rechtlichen Grundlage diese neue Pflicht beruht, wen sie betrifft, welche Anforderungen auf Websites zukommen und welche Chancen darin stecken – jenseits der reinen Gesetzeserfüllung. Außerdem zeigen wir Dir, welche Schritte Du jetzt einleiten solltest, um Deine Website rechtzeitig barrierefrei zu machen.

Rechtliche Grundlage: Warum Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht ist

Der Hintergrund der neuen Regelung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – ein Gesetz, das die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verfolgt ein klares Ziel: Allen Menschen soll die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt und am Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Barrierefreiheit ist damit nicht länger freiwillig oder “nice to have”, sondern wird zur verbindlichen Vorgabe.

Wichtig zu wissen: Schon öffentliche Stellen (Behörden, städtische Websites etc.) sind seit einigen Jahren durch andere Regelungen (z. B. die BITV 2.0 in Deutschland) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Neu ist nun, dass ab 2025 auch viele private Unternehmen diese Anforderungen erfüllen müssen. Damit zieht die Privatwirtschaft in Sachen Inklusion nach, sodass Barrierefreiheit zum Standard für digitale Produkte und Dienstleistungen wird – europaweit einheitlich geregelt durch den EAA.

Für wen gilt die neue Barrierefreiheits-Pflicht?

Die Pflicht zur barrierefreien Website ab 2025 gilt vor allem für Unternehmen und Dienstleister, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen richten. Konkret betroffen sind z. B. Online-Shops, Banken und Versicherungen (Online-Banking, Vertragsabschlüsse), Telekommunikationsanbieter, Verkehrsbetriebe (Informationen, Ticket-Portale), Streaming- und Medienplattformen und andere digitale Angebote im B2C-Bereich. Sobald also eine Website oder App sich an Endkund*innen richtet – etwa durch Produktverkauf, Buchungen, Kundenportale oder auch nur ein Kontaktformular – greift künftig das BFSG.

Eine gute Nachricht gibt es für sehr kleine Betriebe: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme) sind von den Vorgaben ausgenommen. Das heißt, der kleine Familienbetrieb ohne großes Web-Angebot muss formal nicht zwingend alle Kriterien erfüllen. Aber Achtung: Sobald eine der Kleinstunternehmens-Grenzen überschritten wird (mehr Personal oder mehr Umsatz/Bilanz), gilt die Pflicht vollumfänglich. Außerdem gibt es keine Ausnahme, wenn ein Kleinstunternehmen eines der betroffenen Produkte herstellt – hier greift das Gesetz dennoch.

Und was ist mit reinen B2B-Websites? Angebote, die ausschließlich für gewerbliche Kunden bestimmt sind, fallen nicht unter das BFSG. Allerdings muss dafür klar erkennbar sein, dass sich die Website wirklich nur an Unternehmen richtet. Im Zweifel empfiehlt es sich eher, auf Nummer sicher zu gehen und Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen – zumal es auch abseits der Pflicht gute Gründe dafür gibt.

(Kurz gesagt: Behörden & öffentliche Webseiten – schon länger verpflichtet. Unternehmen – ab Juni 2025 verpflichtet, wenn sie für Verbraucher anbieten. Kleinstfirmen – ausgenommen, solange wirklich klein. B2B – nicht erfasst, sofern strikt geschäftlich.)

Was müssen Websites künftig für Barrierefreiheit erfüllen?

Laut Gesetz gilt ein digitales Angebot dann als barrierefrei, wenn es „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist. Diese etwas sperrige Definition bedeutet im Klartext: Jeder Mensch soll Deine Website finden, bedienen und verstehen können – ungeachtet möglicher Einschränkungen.

Um das sicherzustellen, orientiert sich das BFSG an konkreten technischen Standards. Zentral ist die europäische Norm EN 301 549, die für Websites und Apps direkt auf die internationalen „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG 2.1) auf Level AA verweist. Die WCAG 2.1 enthalten umfassende Erfolgskriterien, die sicherstellen, dass Webangebote für möglichst viele Menschen zugänglich sind.

In der Praxis musst Du Deine Website also nach bestimmten Kriterien gestalten. Ein paar wesentliche Anforderungen sind zum Beispiel:

  • Alternativtexte für Bilder: Alle wichtigen Grafiken benötigen eine aussagekräftige Beschreibung, damit Screenreader-Nutzer verstehen, was gezeigt wird (Stichwort Alt-Text).
  • Tastatur-Bedienbarkeit: Sämtliche Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein. Nutzer*innen müssen per Tastatur oder assistive Technologien (z. B. Sprachausgabe) durch die Seiten navigieren können, ohne irgendwo „stecken zu bleiben“.
  • Kontraste und Skalierbarkeit: Ein guter Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund ist Pflicht, damit Inhalte auch bei Sehschwäche erkennbar sind. Zudem sollen Texte vergrößerbar sein, ohne dass das Layout zerbricht.
  • Audio/Video zugänglich machen: Vertonte Inhalte brauchen Untertitel oder Transkripte. Videos sollten idealerweise Audiodeskriptionen für Sehbehinderte bieten. Keine wichtigen Informationen dürfen nur über Audio vermittelt werden, ohne visuelle Alternative – und umgekehrt.
  • Klare Struktur und Rückmeldungen: Eine verständliche Gliederung mit Überschriften hilft bei der Orientierung. Formulare müssen eindeutig beschriftet sein und bei Fehlern klare Hinweise geben. Blinkende Inhalte oder Automatismen, die Nutzer überraschen, gilt es zu vermeiden.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Außerdem musst Du auf Deiner Website eine offizielle „Erklärung zur Barrierefreiheit“ veröffentlichen. Darin gibst Du an, welche Teile des Angebots barrierefrei sind, wo ggf. noch Ausnahmen bestehen und wie Nutzer bei Problemen Kontakt aufnehmen können. Ein Feedback-Kanal (z. B. E-Mail-Adresse) ist wichtig, damit Nutzer Barrieren melden können.

Diese Anforderungen decken im Grunde alle Bereiche ab, nach dem Motto: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust (die vier Prinzipien der WCAG). Deine Website soll also so gebaut sein, dass möglichst niemand ausgeschlossen wird – sei es aufgrund einer Behinderung oder nur, weil er/sie einen bestimmten Browser, ein älteres Gerät oder eine wechselnde Internetverbindung nutzt.

Die gute Nachricht: Was Barrierefreiheit technisch bedeutet, ist klar definiert und es gibt etablierte Standards, an denen Du Dich orientieren kannst. Es geht nicht darum, das Rad neu zu erfinden, sondern anerkannte Kriterien (wie WCAG 2.1 AA) umzusetzen.

Mehr als Pflicht: Die Chancen barrierefreier Websites

Barrierefreiheit im Web ist weit mehr als nur eine lästige Gesetzesauflage – sie bietet handfeste Vorteile für Dich und Dein Business! Hier nur einige der Chancen, die eine barrierefreie Website mit sich bringt:

  • Größere Reichweite & neue Kunden: Du erschließt neue Zielgruppen, darunter rund 7,8 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland. Menschen mit verschiedensten Einschränkungen können Dein Angebot nutzen, wenn Du Barrieren abbaust. Und vergiss nicht: Auch viele ältere Menschen oder Personen mit temporären Beeinträchtigungen zählen dazu. Mehr Zugänglichkeit bedeutet mehr potenzielle Nutzer für Dich.
  • Verbesserte Usability für alle: Eine barrierefreie Seite ist meist eine benutzerfreundlichere Seite – nicht nur für Menschen mit Behinderung. Klare Strukturen, gut lesbare Inhalte und intuitive Bedienung freuen jeden Besucher, von Senior*innen bis zu Pendler*innen mit wackeliger Internetverbindung. Du machst es allen einfacher, Deine Inhalte zu konsumieren. Das zahlt sich in längerer Verweildauer und höherer Kundenzufriedenheit aus.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreiheit kann Dein Google-Ranking positiv beeinflussen. Suchmaschinen honorieren saubere Struktur, Alternativtexte und schnelle Ladezeiten – alles Aspekte, die eng mit Barrierefreiheit verknüpft sind. Eine barrierefreie Website kann Dein SEO spürbar verbessern. Zum Beispiel helfen beschreibende Alt-Texte nicht nur Blinden, sondern auch Google dabei, Bilder einzuordnen. Bessere Zugänglichkeit = bessere Sichtbarkeit!
  • Image und Marke stärken: Indem Du auf Barrierefreiheit achtest, zeigst Du gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Innovationsgeist. Deine Marke präsentiert sich inklusiv, modern und serviceorientiert. Das verbessert Dein öffentliches Ansehen und kann einen Wettbewerbsvorteil schaffen, denn immer mehr Menschen achten auf solche Werte. Eine Marke, die niemanden ausschließt, gewinnt an Sympathie und Vertrauen.

Kurz gesagt: Barrierefreiheit lohnt sich. Als Faustformel gilt: Für 10 % der Bevölkerung ist ein barrierefreies Internet unerlässlich, für 30 % notwendig und für 100 % hilfreich. Mit anderen Worten – wirklich jeder profitiert davon! Wer seine Web-Angebote jetzt barrierefrei gestaltet, erschließt eine große Nutzergruppe und verbessert gleichzeitig das Nutzungserlebnis insgesamt.

5 Schritte zur barrierefreien Website (Dein Fahrplan)

2025 rückt näher – höchste Zeit, aktiv zu werden. Experten raten, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, damit Deine Website fristgerecht compliant ist. Keine Panik: Du musst das Thema nur strukturiert angehen. Hier ist ein Fahrplan in fünf Schritten, wie Du Deine Website bis zur Deadline barrierefrei machst:

  1. Team sensibilisieren & Know-how aufbauen: Schaffe zunächst ein Bewusstsein für das Thema Barrierefreiheit in Deinem Team. Informiere Dich und Deine Mitarbeiter, warum Barrierefreiheit wichtig ist – nicht nur wegen der Pflicht, sondern auch als Qualitätsmerkmal. Organisiert interne Workshops oder Webinare, um die WCAG-Grundlagen zu verstehen. Wenn alle Beteiligten (vom Management bis zu Entwickler*innen und Redakteur*innen) das Warum kennen, geht die Umsetzung leichter. Barrierefreiheit sollte zum gemeinsamen Ziel werden, getragen von der gesamten Organisation.
  2. Ist-Analyse: Website auf Barrieren prüfen: Als nächstes nimmst Du Deine aktuelle Website gründlich unter die Lupe. Finde heraus, wo es bereits Probleme gibt. Nutze Werkzeuge für einen Accessibility-Check (es gibt kostenlose Tools wie WAVE, axe oder den Microsoft Accessibility Insights). Prüfe z. B., ob Bilder Alt-Texte haben, ob alle Links und Buttons per Tab erreichbar sind, wie die Farbschemata wirken usw. Simuliere die Nutzung mit einem Screenreader und vergrößerter Schrift.Idealerweise holst Du auch externe Hilfe: Ein*e Accessibility-Expert*in oder ein Test mit betroffenen Nutzern kann Dir wertvolles Feedback geben, welche Barrieren vorhanden sind. Aus dieser Analyse ergibt sich eine Liste von To-dos.
  3. Maßnahmen planen und umsetzen: Jetzt heißt es, einen Maßnahmenplan zu erstellen: Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden, um die WCAG-Kriterien zu erfüllen? Priorisiere die wichtigsten Baustellen – z. B. fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste oder unbedienbare Elemente – und lege Verantwortlichkeiten fest. Dann geht’s an die Umsetzung: Designer passen ggf. Farben, Schriftgrößen und Layouts an; Entwickler überarbeiten den Code (z. B. semantisches HTML, ARIA-Rollen für Screenreader); Content-Verantwortliche überarbeiten Texte in Richtung einfache Sprache und vollständige Beschreibungen.Wichtig: Behalte die User Experience im Blick, damit Deine Seite trotz Änderungen attraktiv und markengerecht bleibt. Mit jedem behobenen Problem wird Deine Website ein Stück barrierefreier.
  4. Testen, testen, testen: Nachdem die Änderungen implementiert sind, folgt ein gründlicher Praxistest. Überprüfe die Website erneut mit automatischen Tools – sie sollten jetzt deutlich weniger Fehler anzeigen. Noch wichtiger: Mache manuelle Tests. Bediene die Seite ausschließlich per Tastatur. Lass Dir die Inhalte von einem Screenreader vorlesen.Teste mit verschiedenen Browsern und Endgeräten, auch mobil. Wenn möglich, involviere echte Nutzer*innen mit Behinderungen (z. B. blinde Tester) – ihr Feedback ist Gold wert. So stellst Du sicher, dass wirklich alle geplanten Verbesserungen funktionieren. Entdeckst Du noch Schwachstellen, korrigiere sie jetzt. Dieser Zyklus aus Anpassen und Testen kann mehrmals durchlaufen werden, bis Du wirklich zufrieden bist. Dokumentiere die Ergebnisse, so behältst Du den Überblick.
  5. Zukunftssicher pflegen: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Stelle daher sicher, dass Deine Website auch künftig barrierefrei bleibt. Verankere Accessibility in Euren Prozessen: Neue Inhalte sollten direkt barrierefrei erstellt werden (z. B. bei jedem neuen Bild gleich an den Alt-Text denken). Schulen Sie neue Mitarbeiter entsprechend.Halte deine Technik up to date – z. B. kann bei einem Relaunch direkt auf barrierefreies Design geachtet werden. Außerdem: Veröffentliche die oben genannte Erklärung zur Barrierefreiheit auf Deiner Seite und aktualisiere sie bei Änderungen. So erfüllst Du die Dokumentationspflicht und signalisierst Deinen Nutzern: Wir kümmern uns. Bleib auch nach 2025 dran – regelmäßige Audits (z. B. einmal jährlich) helfen, neue Probleme sofort zu erkennen. Wenn Du Barrierefreiheit zur Gewohnheit machst, bleibt Deine Website dauerhaft inklusiv und rechtskonform.

Diese Schritte helfen Dir, strukturiert ans Ziel zu kommen. Du musst das Rad nicht allein drehen – es gibt Experten und Agenturen (wie unsere 😉), die Dich dabei unterstützen können. Wichtig ist, jetzt zu starten, denn je früher Du beginnst, desto entspannter erreichst Du die Barrierefreiheitsziele bis Juni 2025.

Wie BRANDGEIST unterstützt

Wir bei BRANDGEIST begleiten Dich auf dem Weg zur barrierefreien Website mit unserer ganzen Erfahrung als kreative Digital- und Markenagentur. Für uns geht Barrierefreiheit Hand in Hand mit exzellentem Design und Usability. Konkret unterstützen wir unsere Kunden durch individuelle Beratung und Audits – wir prüfen Deinen Webauftritt auf Herz und Nieren und identifizieren alle Barrieren.

Auf dieser Basis entwickeln wir einen maßgeschneiderten Maßnahmenplan, der sowohl die gesetzlichen Anforderungen (WCAG 2.1 / BFSG) erfüllt, als auch Deine Markenidentität wahrt. Unsere Designer und Entwickler setzen die nötigen Anpassungen um: Von zugänglichem UX-Design über sauberen, semantischen Code bis hin zur Optimierung von Inhalten.

Dabei behalten wir stets im Blick, dass Deine Marke authentisch rüberkommt und die User Experience top bleibt. Kurz: BRANDGEIST macht Deine Website fit für 2025 – und darüber hinaus. Gemeinsam verwandeln wir die neue Pflicht in eine Chance, Deinen Online-Auftritt für alle Nutzer noch besser zu machen.

Deine Website soll genauso inklusiv sein wie Deine Marke es verdient – wir sorgen dafür!