Du hast eine Webseite für Dein Unternehmen und fragst Dich, ob alles mit den Datenschutzregeln in Deutschland im Einklang ist? Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und nationale Gesetze verpflichten Website-Betreiber, sorgfältig mit personenbezogenen Daten umzugehen. Verstöße können nicht nur Vertrauen kosten, sondern auch zu Abmahnungen oder hohen Bußgeldern führen . In diesem Leitfaden zeigen wir Dir – verständlich und praxisnah – wie Du als Einzelunternehmer oder KMU Deine Website selbst auf Datenschutz-Konformität prüfen kannst. Von der Datenschutzerklärung bis zum Cookie-Banner: Hier erfährst Du die wichtigsten Prüfpunkte, bekommst konkrete Tipps und vermeidest häufige Fehler. Legen wir los mit dem Datenschutz-Check für Deine Website!

Warum ist Datenschutz-Konformität so wichtig?

Datenschutz auf Deiner Website ist mehr als Bürokratie – er schützt die Privatsphäre Deiner Besucher und stärkt ihr Vertrauen in Deine Marke . Gleichzeitig bewahrst Du Dich vor rechtlichen Problemen: Seit Geltung der DSGVO (2018) müssen nahezu alle geschäftlichen Websites die Datenschutz-Regeln einhalten, sonst drohen Abmahnungen und Strafen. Kurz gesagt: Datenschutz-Konformität ist ein Qualitätsmerkmal Deiner Website. Sie zeigt Besuchern, dass Du ihre Daten respektierst, und sie schützt Dich vor unangenehmen Überraschungen. Im Folgenden gehen wir Schritt für Schritt alle wichtigen Punkte durch, damit Deine Website auf der sicheren Seite ist.

Datenschutzerklärung – das Herzstück Deiner Website-Compliance

Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht für jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet . Sie muss leicht auffindbar sein (üblich ist der Link im Footer auf jeder Seite) und in verständlicher Sprache erklären, welche Daten Du erhebst, wofür Du sie nutzt und welche Rechte Nutzer haben . Prüfe hier Folgendes:

  • Vollständigkeit: Enthält Deine Datenschutzerklärung alle erforderlichen Angaben? Dazu gehören u.a. der Name und die Kontaktadresse des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage jeder Datenverarbeitung, ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, Speicherdauer sowie die Rechte der Nutzer (Auskunft, Löschung etc.). Auch verwendete Drittanbieter-Dienste (Analytics, Karten, Videos, Newsletter-Tools etc.) müssen mit Zweck benannt werden.

  • Transparenz: Formuliere die Erklärung klar und verständlich. Fachchinesisch schreckt ab. Erkläre in einfachen Worten, welche Informationen Du sammelst und warum . Beispiel: „Wir nutzen Tool X, um __ zu __, dabei wird Y verarbeitet.“

  • Aktualität: Halte die Datenschutzerklärung stets auf dem neuesten Stand. Fügst Du neue Funktionen oder Dienste auf Deiner Website hinzu (z.B. Chatbot, neues Analyse-Tool), musst Du die Erklärung anpassen. Nichts ist peinlicher, als wenn die Datenschutzerklärung nicht zu Deiner tatsächlichen Datenverarbeitung passt.

  • Zugänglichkeit: Stelle sicher, dass der Link „Datenschutz“ oder „Datenschutzerklärung“ von jeder Unterseite aus erreichbar ist (Footer). So können Besucher jederzeit nachlesen, was mit ihren Daten passiert .

Tipp: Nutze Vorlagen oder Datenschutz-Generatoren als Ausgangspunkt, aber passe sie an Deine konkreten Verhältnisse an. Eine zu generische 08/15-Erklärung kann Lücken haben. Lieber etwas mehr Mühe investieren und im Zweifel rechtlich beraten lassen – das erspart Ärger später. Eine klare, vollständige Datenschutzerklärung zeigt Deinen Kunden, dass Du transparent arbeitest und Regeln einhältst .

Häufige Fehler bei der Datenschutzerklärung vermeiden:

  • Fehlende oder schwer findbare Datenschutzerklärung: Wenn Besucher oder Aufsichtsbehörden die Erklärung nicht finden, gilt das als Verstoß. Immer gut sichtbar verlinken (am besten im Footer jeder Seite).

  • Unvollständige Angaben: Oft vergessen werden z.B. Informationen zu Cookies/Tracking, Hinweise auf Datenübermittlung in Drittländer oder Details zur Speicherdauer. Gehe alle Deine Website-Funktionen durch und checke, ob sie in der Erklärung erwähnt sind.

  • Unverständlicher Juristen-Deutsch: Deine Zielgruppe sind keine Anwälte. Schreibe so, dass auch Laien verstehen, was Du tust. Das schafft Vertrauen.

Cookie-Banner richtig einsetzen

Cookie-Banner sind mittlerweile auf fast jeder Website zu sehen – aber nicht alle sind rechtskonform. Grundsätzlich gilt: Nicht notwendige Cookies (für Tracking, Marketing, externes Embed etc.) dürfen erst gesetzt werden, wenn der Nutzer aktiv eingewilligt hat . Ein Cookie-Banner dient dazu, diese Einwilligung einzuholen. Achte bei Deinem Banner auf folgende Punkte:

  • “Ablehnen”-Option: Wenn Du einen prominenten „Alle akzeptieren“-Button anbietest, muss es genauso leicht möglich sein, alle Cookies abzulehnen. Ein einfach ebenso auffälliger „Ablehnen“ oder „Nur notwendige Cookies nutzen“-Button ist Pflicht . Nur ein kleines „X“ oder versteckte Einstellungen für die Ablehnung genügen nicht – das haben Gerichte 2025 nochmals klargestellt.

  • Freiwillige, informierte Wahl: Die Zustimmung muss freiwillig und informiert erfolgen . Das heißt, Dein Banner darf keine irreführenden Texte („Optimale Nutzung nur mit Cookies!“) oder visuelle Tricks nutzen, die Nutzer zum Klick auf Akzeptieren drängen. Gib klar an, wofür die Cookies da sind, und biete eine echte Wahl ohne Druck. Dunkle Patterns, bei denen Ablehnen absichtlich kompliziert gemacht wird, sind tabu .

  • Keine vorab gesetzten Cookies: Bevor der User nicht auf “Akzeptieren” geklickt hat, dürfen keine nicht-notwendigen Cookies aktiviert werden. Technisch notwendige Cookies (z.B. Warenkorb, Login-Session) sind erlaubt, aber alles andere (Analytics, Werbecookies, Youtube-Tracking etc.) muss bis zur Einwilligung blockiert bleiben.

  • Cookie-Kategorien und Informationen: Idealerweise bietet Dein Banner Einstellmöglichkeiten nach Kategorien (Essentiell, Statistik, Marketing etc.), damit der Nutzer gezielt auswählen kann . Informiere bereits im Banner (knapp) über die Zwecke der Cookies und weise auf die Datenschutzerklärung hin, wo Details stehen (z.B. in einem „Cookie-Info“-Link).

  • Widerruf ermöglichen: Nach der Einwilligung sollte der Nutzer diese auch jederzeit widerrufen können. Praktisch heißt das: Biete eine Möglichkeit, das Banner erneut aufzurufen oder Cookie-Einstellungen zu ändern (z.B. ein kleiner „Cookie-Einstellungen“-Link im Footer), damit Nutzer ihre Entscheidung rückgängig machen können.

Tipp: Teste Dein Cookie-Banner selbst in der Praxis. Ist „Ablehnen“ genauso schnell klickbar wie „Akzeptieren“? Werden wirklich keine externen Requests gesendet, bevor man zustimmt? (Entwickler-Tipp: Im Browser-Netzwerk-Tab prüfen, ob z.B. Google Analytics schon ohne Klick Daten sendet .) Nur ein korrekt gestaltetes Banner liefert Dir wirksame Einwilligungen – ungültige Consents können bedeuten, dass Dein ganzes Tracking rechtswidrig ist.

Häufige Fehler beim Cookie-Banner:

  • Kein „Ablehnen“-Button: Ein Banner, das nur „OK“ oder „Akzeptieren“ bietet, verstößt gegen die Freiwilligkeit. Nutzer müssen eine echte Wahl haben – sonst sind die “Zustimmungen” nichts wert.

  • Irreführende Gestaltung: Vermeide Beschriftungen wie „Weiter surfen“ oder beschönigende Texte à la „für bestes Erlebnis akzeptieren“. Sei neutral und klar in der Wortwahl.

  • Technische Fehlkonfiguration: Häufig sehen Banner zwar schick aus, blocken aber Cookies nicht wirklich. Sorge dafür, dass ohne Consent wirklich keine Tracker laden. Sonst hast Du falsche Sicherheit.

Einwilligungsmanagement (Consent Management) optimal umsetzen

Ein Cookie-Banner ist nur die Spitze des Eisbergs – dahinter steckt das Konzept des Einwilligungsmanagements. Damit ist gemeint, wie Du Einwilligungen einholst, verwaltest, dokumentierst und im Zweifel nachweisen kannst. Folgende Punkte gehören zu einem guten Consent-Management:

  • Professionelles Consent-Tool nutzen: Gerade wenn Du mehrere Cookie-Kategorien oder Drittanbieter auf der Seite hast, lohnt sich der Einsatz einer Consent-Management-Plattform (CMP). Solche Tools (wie z.B. Borlabs, Usercentrics, Cookiebot u.a.) übernehmen das Ausspielen des Banners und das technische Blockieren von Scripten bis zur Zustimmung. Viele CMPs protokollieren auch die Einwilligungen.

  • Einwilligungen protokollieren: Im Falle einer Prüfung solltest Du nachweisen können, dass und wann ein Nutzer zugestimmt hat. Das bedeutet: Speichere idealerweise einen Nachweis (pseudonymisiert), etwa einen Zeitstempel und was der Nutzer angeklickt hat . Manche Tools erstellen automatisch Log-Einträge. So kannst Du zeigen, dass Du gültige Consents eingeholt hast.

  • Übersicht für den Nutzer: Eine gute Praxis ist es, den Nutzern übersichtliche Informationen zu geben, wofür sie da einwilligen. Z.B. eine Auflistung der eingesetzten Dienste nach Kategorien mit kurzer Beschreibung. Transparenz erhöht die Akzeptanz.

  • Widerruf und Laufzeit: Wie schon erwähnt, sollte der Nutzer seine Wahl ändern können. Zusätzlich sollten Einwilligungen regelmäßig erneuert werden, z.B. nach Ablauf einer gewissen Zeit. Viele CMPs zeigen dem Besucher nach einigen Monaten das Banner erneut, um eine Auffrischung der Einwilligung zu bekommen – das ist empfehlenswert.

  • Keine versteckten Einwilligungen: Achte darauf, auch außerhalb des Cookie-Banners alle nötigen Einwilligungen einzuholen. Beispielsweise beim Newsletter (dazu später mehr) oder bei Kontaktformularen, sofern dort Daten für andere Zwecke genutzt werden sollen. Jede Einwilligungserklärung muss klar, freiwillig und widerrufbar sein – egal ob im Banner, im Formular oder anderswo .

Ein Blick in die Zukunft: Ab 2025 gewinnen sog. PIMS (Personal Information Management Services) an Bedeutung . Das sind Dienste oder Browser-Funktionen, über die Nutzer zentral verwalten können, welchen Cookies oder Datenverarbeitungen sie zustimmen. Möglicherweise werden Cookie-Banner in ein paar Jahren durch solche zentralen Lösungen abgelöst. Bereits jetzt gibt es Bestrebungen, standardisierte Einwilligungs-Signale einzuführen. Für Dich heißt das: Halte Dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden. Wenn eines Tages Dein Webbrowser die Consent-Entscheidungen vorgibt, solltest Du mit Deiner Website darauf vorbereitet sein. Aber zum jetzigen Zeitpunkt bleibt der klassische Consent-Banner noch der Standard.

SSL-Verschlüsselung – Pflicht für jede Website

Hast Du in der Browser-Adresszeile Deiner Website schon mal ein Schloss-Symbol gesehen? Wenn ja, ist Deine Seite vermutlich SSL-verschlüsselt (erkennbar an „https://“ statt „http://“ in der URL). SSL-/TLS-Verschlüsselung ist heute ein Muss: Sie sorgt dafür, dass die Datenübertragung zwischen dem Browser Deines Besuchers und Deinem Server gesichert ist . Unverschlüsselte Websites wirken nicht nur unseriös, sie gefährden auch die Daten Deiner Nutzer (z.B. wenn jemand ein Formular abschickt, könnten Dritte ohne SSL mitlesen).

Was solltest Du prüfen?

  • Aktives SSL-Zertifikat: Stelle sicher, dass Deine Website ein gültiges SSL-Zertifikat hat. Die meisten Hoster bieten kostenlose Zertifikate (z.B. Let’s Encrypt) an, die Du nur aktivieren musst . In Deinem Browser sollte vor der Domain ein geschlossenes 🔒 Schloss erscheinen – das zeigt die Verschlüsselung an .

  • Weiterleitung erzwingen: Es reicht nicht, nur ein Zertifikat zu haben – Deine Seite sollte auch konsequent auf https umleiten. Rufe testweise „http://deinedomain.de“ auf: Landest Du automatisch auf „https://deinedomain.de“? Wenn nicht, konfiguriere eine Weiterleitung (in der Regel im Hosting oder CMS einstellbar), damit niemand aus Versehen unverschlüsselt zugreift.

  • Alle Inhalte verschlüsselt laden: Vermeide „Mixed Content“. Das heißt, alle Ressourcen (Bilder, Skripte, CSS) sollten ebenfalls per https geladen werden. Sonst meckert der Browser trotz Zertifikat. In modernen Setups ist das meist standardmäßig so, aber ein schneller Check schadet nicht.

  • Performance & SEO: Bonuspunkte: HTTPS ist heutzutage Ranking-Faktor bei Google – eine verschlüsselte Seite rankt tendenziell besser als eine unverschlüsselte . Zudem erwarten Nutzer einfach die Sicherheit; viele Browser markieren http-Seiten aktiv als „nicht sicher“.

Kurz gesagt, SSL ist Pflichtprogramm. Falls Deine Seite noch nicht verschlüsselt ist, sofort nachholen. Die Umsetzung ist einfach und kostet kaum etwas, bringt aber maximale Wirkung in Sachen Vertrauen und Sicherheit.

Häufige Fehler bei SSL:

  • Abgelaufenes Zertifikat: SSL-Zertifikate müssen regelmäßig erneuert werden (bei Let’s Encrypt z.B. alle 3 Monate automatisch). Achte darauf, dass Dein Zertifikat gültig ist – sonst kriegen Besucher Fehlermeldungen.

  • Nur Startseite per https: Manche konfigurieren SSL nur halbherzig, sodass z.B. „domain.de“ verschlüsselt ist, aber „domain.de/kontakt“ noch unverschlüsselt ausgeliefert wird. Das sollte nicht passieren – überall https verwenden!

  • Ignorieren von Warnungen: Wenn Dein Browser Mixed-Content-Warnungen zeigt oder Teile der Seite blockiert, nimm es ernst. Finde die ungesicherten Inhalte und fixe die URLs.

Drittanbieter-Tools und Plugins datenschutzkonform nutzen

Viele Websites binden externe Dienste ein: sei es ein Social-Media-Plugin (Facebook-Like-Button, LinkedIn Share etc.), Video-Embeds (YouTube, Vimeo), Karten (Google Maps), Web-Fonts (z.B. Google Fonts) oder Chat-Widgets. Diese Drittanbieter-Tools können nützlich sein, bergen aber aus Datenschutzsicht Risiken: Oft fließen dabei personenbezogene Daten (wie IP-Adressen, Nutzungsverhalten) an externe Server – manchmal sogar in Drittländer außerhalb der EU. So gehst Du auf Nummer sicher:

Social Media Plugins und Like-Buttons

Die beliebten Like- und Share-Buttons von Facebook, Twitter & Co übertragen beim Laden der Seite sofort Daten an die sozialen Netzwerke – auch wenn der Nutzer gar nicht klickt. So können Profile über das Surfverhalten erstellt werden, was ohne Einwilligung problematisch ist . Unser Rat: Verzichte möglichst auf solche 1-Klick-Plugins. Es gibt datenschutzfreundliche Alternativen, z.B. die 2-Klick-Lösung oder Shariff-Buttons. Bei der 2-Klick-Methode wird der echte Share-Button erst geladen, nachdem der Nutzer ihn aktiv aktiviert (vorher ist es nur ein Platzhalter). Shariff ist eine Technik, bei der Dein Server stellvertretend die Kommunikation übernimmt, sodass kein direkter Kontakt zwischen Browser und Facebook/Google etc. entsteht . Diese Lösungen ermöglichen es dem Nutzer, bewusst zu entscheiden, ob er z.B. seinen Like an Facebook senden will .

Falls Du doch Social-Plugins direkt einbindest, informer Deine Nutzer klar in der Datenschutzerklärung darüber . Dort muss stehen, welche Daten an welche Anbieter fließen. Und natürlich müssen diese externen Inhalte im Cookie-Banner berücksichtigt werden – sie dürfen erst geladen werden, wenn der Nutzer zugestimmt hat (Kategorie „Marketing“ oder ähnlich).

Eingebettete Videos, Karten und weitere Medien

Viele Webseiten blenden YouTube-Videos oder eine Google Maps Karte ein. Dabei passiert Ähnliches: Schon beim Aufruf der Seite verbinden sich die Google-Server und setzen Cookies oder lesen Daten aus. Um datenschutzkonform zu handeln, solltest Du:

  • Nutzer um Einwilligung fragen, bevor externe Medien geladen werden. Praktisch: Zeige statt des Videos zunächst eine Platzhalter-Grafik mit einem Hinweis. Erst wenn der User aktiv „Karte laden“ oder „Video abspielen“ klickt, wird die Verbindung zu YouTube/Google Maps hergestellt. So eine Lösung lässt sich technisch implementieren (Stichwort: „Embed mit Platzhalter“).

  • „Erweiterter Datenschutzmodus“ nutzen: YouTube bietet zumindest den erweiterten Datenschutzmodus beim Embed an. Aktiviere ihn (im Einbettungscode youtube-nocookie.com nutzen). Das verhindert zwar nicht alle Datenübertragungen, aber reduziert Tracking-Cookies bis der Nutzer das Video wirklich abspielt.

  • Alternative Dienste prüfen: Überlege, ob es datenschutzfreundlichere Alternativen gibt. Statt Google Maps könntest Du z.B. OpenStreetMap einbinden – das kommt ganz ohne Tracking aus und kann oft die gleichen Zwecke erfüllen. Videos könntest Du selbst hosten (Achtung: Traffic-Kosten) oder zumindest Vimeo statt YouTube verwenden – wobei auch Vimeo Daten sammelt, aber es gibt z.B. Plugins, die Vimeo-Embeds blocken bis Consent erteilt ist.

  • Web-Fonts lokal hosten: Ein spezieller Tipp zu Fonts: Google Fonts extern zu laden, war ein häufiger Fehler, der in Deutschland zu Abmahnungen führte, weil dabei IP-Adressen an Google übermittelt werden. Die Lösung: Lade Schriftarten auf Deinen eigenen Server hoch und binde sie lokal ein, statt vom Google-Server. So gibt’s keinen externen Font-Call mehr und kein Datenschutzproblem.

Sonstige Tools und Widgets von Drittanbietern

Denk an weitere Funktionen Deiner Seite: Analyse-Tools, Werbe-Tracker, Chatbots, Kommentar-Systeme, Captcha-Dienste (z.B. Google reCAPTCHA zum Spam-Schutz) – all das sind Drittanbieterdienste. Grundsätzlich gilt:

  • Notwendigkeit prüfen: Frage Dich bei jedem eingebundenen Tool, ob Du es wirklich brauchst. Je weniger externe Scripts, desto besser aus Datenschutzsicht (und oft auch besser für die Ladezeit!).

  • Einwilligung einholen: Alles, was Daten an Dritte sendet, sollte vorher im Consent-Banner abgedeckt sein. Beispiel reCAPTCHA: Informiere den Nutzer, dass zum Schutz vor Spam Google reCAPTCHA verwendet wird und frage die Zustimmung ab, bevor es geladen wird. Alternativ gibt es datenschutzfreundlichere Captcha-Methoden (z.B. simple Rechnungen lösen anstatt komplettes Tracking durch Google).

  • Auftragsverarbeitung und Verträge: Wenn Du Drittanbieter-Dienste nutzt, schließe – sofern möglich – einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. Viele große Anbieter bieten so etwas online an (Google z.B. für Analytics, Microsoft für Azure etc.). Damit stellst Du vertraglich sicher, dass der Dienst deine Nutzer-Daten nur in Deinem Auftrag verarbeitet nach DSGVO-Vorgaben.

  • Dokumentation in der Datenschutzerklärung: Selbstverständlich müssen alle externen Dienste sauber in Deiner Datenschutzerklärung aufgeführt sein . Nenne den Dienst, den Anbieter, Zweck der Nutzung, welche Daten fließen und wenn relevant, Hinweise auf Datenübertragung ins Ausland und Widerrufsmöglichkeiten. Oft geben die Dienst-Anbieter Textbausteine vor, an denen Du Dich orientieren kannst.

Häufige Fehler bei Drittinhalten:

  • Einbetten „einfach so“: Mal eben den Google Maps iframe eingefügt, ohne was anzukündigen – datenschutzrechtlich problematisch, weil sofort Daten in die USA gehen. Immer an Consent denken oder Alternativen wählen.

  • Vergessene Privacy-Hinweise: Du nutzt vielleicht einen Live-Chat-Service oder ein Bewertungstool – aber hast Du das auch in der Datenschutzerklärung erwähnt? Schnell übersieht man solche Tools. Mach Dir eine Liste aller Plugins/iframes/JS auf Deiner Seite und hake ab, ob sie alle abgedeckt sind.

  • Keine AV-Verträge: Gerade bei deutschen Anbietern (Hosting, Newsletter) ist es leicht, einen AV-Vertrag abzuschließen – oft online per Klick. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld, falls kontrolliert wird. Also: erledigen!

Tracking und Analytics datenschutzkonform betreiben

Webanalyse ist für viele unverzichtbar, um ihre Website zu optimieren. Doch Tools wie Google Analytics & Co. standen datenschutzrechtlich stark in der Kritik. Kannst Du Analytics noch nutzen? Ja – aber nur mit strengen Auflagen. Hier die wichtigsten Punkte, um Tracking-Tools DSGVO-konform einzusetzen:

  • Einwilligung vorab: Wie schon beim Cookie-Thema beschrieben – Analytics-Cookies oder Tracking-Skripte dürfen nicht ohne Consent loslegen. Dein Cookie-Banner sollte also eine Kategorie „Statistik“ oder „Analyse“ haben, die standardmäßig deaktiviert ist . Erst wenn der User zustimmt, wird z.B. Google Analytics aktiviert. Ohne Einwilligung kein Tracking – so will es der Gesetzgeber (BGH-Urteil 2020) .

  • IP-Anonymisierung: Früher war es üblich, dass Google Analytics die vollen IP-Adressen der Besucher speichert – das ist jetzt verboten, denn IPs gelten als personenbezogene Daten und müssen geschützt werden . Wenn Du GA Universal noch verwendet hast, war anonymize_ip Pflicht. In Google Analytics 4 werden IPs nicht mehr dauerhaft gespeichert, aber trotzdem solltest Du keine persönlichen Merkmale tracken. Nutze die Einstellungen zur Datenminimierung: z.B. deaktiviere User-ID-Tracking, wenn nicht nötig, und verwende die IP-Anonymisierungsfunktion, falls verfügbar.

  • Datenschutzeinstellungen in Analytics: Schau in den Einstellungen Deines Analytics-Tools nach Optionen wie Datenaufbewahrungsdauer (stelle sie möglichst kurz ein, z.B. 14 Monate), Kein Teilen von Daten mit anderen Diensten des Anbieters, Deaktivierung von Remarketing-Funktionen falls nicht genutzt, etc. Bei GA4 kannst Du z.B. personalisierte Ads abschalten, um den Datenumfang zu reduzieren.

  • Opt-Out ermöglichen: Neben dem Opt-In (Consent) sollte es für Nutzer auch eine Opt-Out-Möglichkeit geben, falls sie später entscheiden, dass sie nicht mehr getrackt werden wollen. Viele Websites bieten z.B. einen Link „Google Analytics deaktivieren“, der ein Opt-Out-Cookie setzt. Oder der Nutzer kann über die Cookie-Einstellungen den Haken bei „Statistik“ wieder rausnehmen. Wichtig ist: respektiere diesen Wunsch.

  • Auftragsverarbeitung & EU-Datenschutz: Bei Google Analytics musst Du zwingend den Datenverarbeitungsnachtrag mit Google abschließen (in den Kontoeinstellungen von GA möglich), damit das rechtlich auf einer sauberen Grundlage passiert. Zusätzlich war das Thema USA-Transfer lange ein Problem (Stichwort Schrems II Urteil). Google hostet Analytics-Daten teils in den USA – dafür braucht es entweder Standardvertragsklauseln oder das neue EU-US Data Privacy Framework (siehe Abschnitt Drittländer). Google hat sich für das neue Framework zertifiziert, was Transfers erleichtert. Dennoch: informiere in der Datenschutzerklärung, dass Daten ggf. in die USA übertragen werden und welche Risiken das haben könnte.

Tipp: Überlege alternative Lösungen: Wenn Dir Google Analytics zu heikel ist, gibt es Optionen wie Matomo (Webanalyse auf eigenem Server, ohne Datenweitergabe) oder Piwik Pro (hosted in EU) usw. Diese kommen teils auch ohne Cookies aus und brauchen ggf. kein Banner (sofern wirklich anonym). Allerdings sind auch hier beim Sammeln von IPs usw. die DSGVO-Grundsätze zu beachten. Ein weiterer Ansatz: Server-Log-Analyse – viele Hoster bieten anonymisierte Statistik aus den Serverlogs. Das ist nicht so komfortabel wie GA, aber dafür datenschutzfreundlich.

Häufige Fehler bei Analytics:

  • „Ich habe nur Google Analytics eingebunden, keine Cookies eingesetzt“: Achtung, auch ohne Cookies werden Daten erhoben (z.B. via Fingerprinting). Es ändert nichts daran, dass eine Einwilligung nötig ist, sobald Du Nutzerverhalten zu Marketing/Analysezwecken trackst.

  • Standardcode unverändert gelassen: Wer Analytics einfach mit Standard-Snippet einbindet, ohne z.B. IP-Anonymisierung oder Data Processing Agreement, handelt fahrlässig. Nutze die angebotenen Tools, um GA datenschutzfreundlicher zu machen – einfach die Default-Einstellungen zu lassen reicht nicht.

  • Vergessen in Datenschutzerklärung: Nenne das Analytics-Tool unbedingt in Deiner Datenschutzerklärung, inkl. Hinweis, wie Nutzer sich widersprechen können (Opt-Out-Link oder Browser-Plugin erwähnen) .

Newsletter & E-Mail-Marketing: nur mit Einwilligung

Der Newsletter-Versand ist ein häufiger Bestandteil von Websites – und ebenfalls datenschutzrechtlich sensibel. Hier die Checkliste, damit Dein Newsletter-Marketing auf der sicheren Seite ist:

  • Double-Opt-In nutzen: Du darfst niemanden einfach so mit Newslettern bewerfen, nur weil er mal seine Adresse eingegeben hat. Erst eine bestätigte Einwilligung macht den Newsletter-Versand legal. Das bedeutet: Nach der Anmeldung (Opt-In) muss der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail erhalten und darin auf einen Link klicken, um zu bestätigen, dass er wirklich Newsletter haben will . Ohne diese zweite Bestätigung kein Versand! Dieses Double-Opt-In-Verfahren ist Pflicht und schützt Dich vor Fake-Anmeldungen.

  • Nur nötige Daten abfragen: Für Newsletter reicht in der Regel die E-Mail-Adresse. Weitere Angaben (Name, Interessen etc.) dürfen freiwillig sein, aber nichts außer der E-Mail darf als Pflichtfeld verlangt werden . Jede zusätzliche Angabe erhöht die datenschutzrechtliche Verantwortung – also Datenminimierung betreiben.

  • Klar informieren (beim Anmeldeformular): Beim Newsletter-Anmeldeformular sollte direkt stehen, wofür man sich anmeldet („Erhalte monatliche Tipps zu …“). Verlinke die Datenschutzerklärung in Nähe des Formulars , damit Interessenten nachlesen können, was mit ihren Daten passiert (z.B. dass ein externer Dienstleister die E-Mail verarbeitet).

  • Abmeldemöglichkeit in jedem Mailing: Jede Newsletter-Mail muss einen Abmelde-Link enthalten. Das ist nicht nur guter Ton, sondern Pflicht nach UWG/DSGVO. Der Prozess zum Austragen sollte einfach und ohne Hürden sein. Sobald jemand kündigt, darf er keine weiteren Mails bekommen.

  • Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern: Nutzt Du einen Mailing-Service wie Mailchimp, Sendinblue, CleverReach etc.? Dann schließe einen AV-Vertrag mit dem Anbieter , da dieser in Deinem Auftrag die Empfängerdaten verarbeitet. Seriöse Anbieter haben solche Verträge online zum Abschluss bereit. Und achte darauf, wo der Anbieter die Daten hostet – idealerweise in der EU (bzw. bei US-Anbietern auf Zertifizierung nach dem Data Privacy Framework, siehe nächster Abschnitt).

  • Kopplungsverbot beachten: Früher war es gängig, z.B. ein kostenloses E-Book nur gegen Newsletter-Anmeldung herauszugeben. Doch die DSGVO hat ein Kopplungsverbot eingeführt: Du darfst eine Leistung nicht davon abhängig machen, dass jemand in die Datenverarbeitung einwilligt . Biete Freebies also nicht nur im Tausch gegen Newsletter-Opt-In an. Die sicherere Variante: Gib den Inhalt auch so heraus und frage danach freundlich, ob der Nutzer sich zusätzlich anmelden will. So vermeidest Du unzulässigen Zwang.

Häufige Fehler beim Newsletter:

  • Adresssammlungen ohne Einwilligung nutzen: Kontakte von Visitenkarten, ehemalige Kundenlisten oder gekaufte E-Mail-Listen ohne explizites Opt-In anzuschreiben, ist illegal. Finger weg – das kann teure Abmahnungen bringen.

  • Double-Opt-In nicht nachweisbar: Wenn jemand behauptet „Ich habe nie zugestimmt“ und Du keinen DOI-Nachweis (Log mit Timestamp und IP der Bestätigung) hast, stehst Du schlecht da. Gute Newsletter-Tools protokollieren den Opt-In, nutze diese Daten und bewahre sie auf.

  • Newsletter-Abmeldung erschweren: Manche verstecken den Abmelde-Link oder verlangen mehrere Klicks zur Bestätigung – das verärgert Nutzer und verstößt gegen das Prinzip der einfachen Widerrufbarkeit. Mache es so leicht wie möglich, sich auszutragen (one-click unsubscribe).

Kontaktformulare & Anfragen – datensparsam und sicher

Ein Kontaktformular auf Deiner Website ist praktisch, um Anfragen zu erhalten. Aber denke daran: Sobald jemand Dir über das Formular Daten schickt (Name, E-Mail, Anliegen…), verarbeitest Du personenbezogene Daten. Hier ist, wie Du Dein Kontaktformular datenschutzkonform gestaltest:

  • Nur nötige Felder: Frage im Formular wirklich nur das ab, was Du zur Bearbeitung brauchst . In der Regel genügen Name, E-Mail und das Nachrichtenfeld. Telefonnummer, Adresse oder andere Details sollten freiwillig sein, wenn überhaupt. Je weniger Daten Du sammelst, desto geringer das Risiko. Pflichtfelder sind entsprechend zu kennzeichnen und auf ein Minimum zu beschränken.

  • Datenschutzhinweis am Formular: Informiere den Nutzer direkt am Formular darüber, wie Du mit seinen Daten umgehst. Am besten platzierst Du einen kurzen Hinweis ala „Ihre Daten werden nur zur Beantwortung der Anfrage genutzt. Mehr Infos in der Datenschutzerklärung.“ mit Link zur Datenschutzerklärung. Noch besser: Lass den Nutzer aktiv bestätigen, dass er die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat . Das kannst Du mittels einer Checkbox „Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten gemäß Datenschutzerklärung einverstanden“ lösen. Wichtig: Diese Box darf nicht vorab angehakt sein – der Nutzer muss selbst klicken.

  • Keine versteckten Einwilligungen: Nutzt Du die Kontaktdaten später auch für Marketing (z.B. um die E-Mail in einen Newsletter zu übernehmen)? Dann brauchst Du dafür eine separate Einwilligung. Kopple das nicht einfach ans Kontaktformular! Sprich: Wenn unten drunter noch eine Option „Newsletter erhalten“ steht, darf die nicht vorausgewählt sein. Besser klar trennen. Standardmäßig sollte eine Anfrage nur zur Kommunikation über dieses Anliegen genutzt werden – für alles Weitere musst Du extra fragen.

  • Sichere Übertragung und Speicherung: Das Formular sollte – wie schon erwähnt – unbedingt über SSL laufen, damit die Inhalte verschlüsselt bei Dir ankommen . Die abgesendeten Formulardaten werden meist per E-Mail an Dich geschickt oder in der Website-Datenbank gespeichert. Sorge dafür, dass diese E-Mails/DB-Einträge geschützt sind (Mailbox passwortgesichert, Datenbank sicher konfiguriert). Lösche Anfragen, die erledigt sind, in angemessener Frist aus der Mailbox oder dem System, damit keine Datenleichen herumliegen.

  • Verarbeitungsverzeichnis & Aufbewahrung: Streng genommen muss jede Verarbeitung – also auch das Kontaktformular – in Deinem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert sein . Als kleines Unternehmen ohne gesetzlichen DSB bist Du davon evtl. ausgenommen, aber es schadet nie, auch intern festzuhalten: „Kontaktformular, Zweck: Beantwortung von Anfragen, Daten: Name, Email…, Löschfrist: z.B. 1 Jahr nach Abschluss“. So bist Du für Nachfragen der Aufsichtsbehörde gewappnet.

Häufige Fehler bei Formularen:

  • Keine Datenschutzhinweise: Viele Formulare haben einfach einen Abschicken-Button ohne jeden Hinweis. Besser ist, dem Nutzer kurz zu zeigen, dass Du seine Daten verantwortungsvoll behandelst (und ihn nicht ungefragt auf eine Mailingliste setzt).

  • Zweckentfremdung der Daten: Nutzer erwarten, dass Du ihre Kontaktanfrage beantwortest – aber nicht unbedingt, dass sie danach regelmäßige Werbung bekommen. Wenn Du solche Pläne hast, hol dir unbedingt separat die Erlaubnis.

  • Unsichere Übertragung: Ein Kontaktformular ohne HTTPS ist ein absolutes No-Go – zum Glück selten geworden. Ebenso sollte der E-Mail-Versand vom Formular nicht unverschlüsselt erfolgen (die meisten Hoster unterstützen SMTPS).

  • Zu viel Pflicht: Ein abschreckendes Formular, das 10 Pflichtfelder verlangt, ist nicht nur user-unfreundlich, sondern auch datenschutzrechtlich angreifbar. Frage Dich bei jedem Feld: Brauche ich das wirklich? Wenn nein, weg damit oder freiwillig machen.

Hosting und Datensicherheit – die Grundlagen prüfen

Neben den sichtbaren Elementen gibt es auch technisch-organisatorische Aspekte, die Deine Website datenschutzkonform machen. Ein wichtiger Punkt ist das Hosting: Wo und wie wird Deine Website betrieben?

  • Serverstandort und Anbieter: Ideal ist, wenn Dein Hosting-Anbieter seinen Sitz und Server in Deutschland oder der EU hat . Dann gelten direkt die europäischen Datenschutzgesetze. Befindet sich der Hoster außerhalb der EU (oder ist ein US-Unternehmen), gelten die strengeren Maßstäbe für Drittland-Transfers (siehe nächster Abschnitt). Selbst wenn ein US-Hoster Server in Europa betreibt, kann US-Recht Zugriffe erlauben – daher bevorzugt europäische Anbieter wählen.

  • Auftragsverarbeitung mit dem Hoster: Dein Webhoster hat potenziell Zugriff auf personenbezogene Daten (z.B. über Server-Logs oder Backups). Nach DSGVO brauchst Du mit Dienstleistern, die für Dich Daten verarbeiten, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Prüfe, ob Dein Hosting-Provider so einen Vertrag anbietet – die meisten haben ihn zum Download im Kundenbereich oder schicken ihn auf Anfrage. Schließe diesen Vertrag ab, um auf der sicheren Seite zu sein.

  • Server-Logfiles: Die allermeisten Webserver führen Logfiles (Zugriffsprotokolle), in denen u.a. IP-Adressen der Besucher gespeichert werden. Diese IPs sind personenbezogen. Achte darauf, dass Log-Daten nur für zulässige Zwecke genutzt werden (z.B. zur Sicherheit, Fehlersuche) und in Deiner Datenschutzerklärung erwähnt sind. Viele Hoster anonymisieren IPs in Logs nach kurzer Zeit oder bieten die Möglichkeit, Logging zu deaktivieren. Du solltest zumindest wissen, wie lange solche Daten bei Deinem Hoster aufbewahrt werden und dies dokumentieren/bekanntgeben.

  • Backups & Sicherheit: Datenschutzkonform heißt auch, Daten vor unbefugtem Zugriff schützen. Stelle sicher, dass Dein Hoster regelmäßige Backups macht und diese sicher speichert. Und sorge selbst für Sicherheit Deiner Website: Halte CMS, Plugins, etc. aktuell, nutze starke Passwörter, aktiviere ggf. zusätzliche Security-Plugins oder Firewall. Ein Datenleck durch eine gehackte Website wäre nämlich ebenfalls ein Datenschutzverstoß (Vertraulichkeit verletzt). Also: Security ist Teil des Datenschutzes.

  • E-Mail-Hosting: Falls Du E-Mail-Konten beim gleichen Provider hast, achte auch hier auf Verschlüsselung (SSL für Mailserver, kein ungesichertes POP3/IMAP). Personenbezogene Daten in E-Mails (z.B. von Kontaktformularen) sollten nicht in falsche Hände geraten.

Tipp: Mach Dir eine Liste aller Dienstleister, die an Deiner Website „hängen“ (Hoster, E-Mail-Provider, CDN, externe Dienste) und checke für jeden: Sitz/Server in EU? AV-Vertrag vorhanden? Wenn nein, was ist die Absicherung (Standardvertragsklauseln etc.)? – So behältst Du den Überblick.

Datenübermittlung in Drittländer – darauf musst Du achten

Unter Drittländern versteht man in der DSGVO alle Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR. Wenn Deine Website personenbezogene Daten in solche Länder übermittelt – sei es durch einen Dienstleister oder z.B. durch das Laden von Ressourcen – musst Du besonders aufpassen. Prominentes Beispiel: USA. Viele Web-Dienste kommen aus den USA (Google, Facebook, Microsoft…). Hier die To-Dos:

  • Prüfe, wohin Daten fließen: Gehe Deine verwendeten Dienste durch und notiere, in welchem Land der Anbieter sitzt bzw. die Daten verarbeitet. Bei US-Diensten ist klar: Daten gehen in die USA. Bei anderen kann es tricky sein – z.B. ein europäischer Dienstleister, der jedoch Mutterkonzern in USA hat, könnte auch als Drittland-Thema gelten. Finde soweit möglich heraus, ob Daten Deine Website außerhalb Europas verlassen.

  • Angemessenheitsbeschluss nutzen (wenn vorhanden): Für einige Länder hat die EU-Kommission einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erlassen – das bedeutet, diese Länder haben ein Datenschutz-Niveau, das als gleichwertig anerkannt ist. Übermittlungen dorthin sind unproblematisch. Beispiele: Schweiz, UK, Kanada (teilweise), Japan, Neuseeland usw. Neu seit 2023: die USA (eingeschränkt) durch das EU–US Data Privacy Framework. Die EU hat beschlossen, dass US-Unternehmen, die sich nach diesem Framework zertifizieren, als sichere Empfänger gelten . Im September 2025 hat ein EU-Gerichtsurteil diesen neuen Datenschutz-Pakt bestätigt – über 3.400 US-Firmen sind bereits zertifiziert und dürfen Daten aus der EU legal empfangen. Wenn Du also z.B. einen US-Dienst nutzt, der DPF-zertifiziert ist, gilt die Übertragung an den als zulässig (Stand jetzt). In Deiner Datenschutzerklärung solltest Du das erwähnen („Übermittlung basierend auf Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung nach DPF“).

  • Standardvertragsklauseln (SCCs): Falls kein Angemessenheitsbeschluss existiert (oder der Anbieter nicht unter einen fällt), brauchst Du andere Garantien. Am gängigsten sind die EU-Standardvertragsklauseln, die Du mit dem Dienstleister abschließt. Viele Anbieter haben die in ihre AGB integriert. Damit verpflichtet sich der Empfänger, DSGVO-ähnliche Regeln einzuhalten. Allerdings mussten nach Schrems II zusätzliche Maßnahmen geprüft werden (z.B. Verschlüsselung), vor allem bei US-Transfer, weil dort Behördenzugriffe möglich sind . In der Praxis: Nutzt Du einen Cloud- oder CDN-Dienst in den USA ohne DPF-Zertifizierung, sollten zumindest SCCs vereinbart sein und der Dienst sollte bestätigen, alles Mögliche zum Schutz zu tun.

  • Informiere die Nutzer: Transparenz ist hier wichtig. In Deiner Datenschutzerklärung gehört klar rein, welche Daten in welche Drittstaaten fließen und auf welcher Grundlage (Angemessenheitsbeschluss, SCC, Einwilligung etc.). Beispiel: „Wir nutzen Dienst X (USA). Anbieter ist nach EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, damit besteht ein angemessenes Datenschutzniveau. Dennoch weisen wir darauf hin, dass US-Behörden ggf. Zugriff…“ – solche Formulierungen sind üblich, um die Rest-Risiken darzustellen.

  • Einwilligung bei besonderen Risiken: Im Zweifelsfall kannst Du Dir auch explizit eine Einwilligung für einen bestimmten Drittlandtransfer geben lassen. Z.B. wenn Du einen exotischen Dienst aus einem unsicheren Land nutzt, könnte im Cookie-Banner stehen: „Mit Ihrer Einwilligung übertragen wir Daten an Anbieter in XYZ (kein EU-Datenschutz).“ Das sollte aber wirklich nur Plan B sein, wenn kein anderer legaler Weg bleibt.

Häufige Fehler bei Drittland-Themen:

  • „US-Hosting ist schon ok, steht ja Server in EU“: Wie oben erwähnt, der Standort reicht nicht . Entscheidend ist das Unternehmen. Wenn es dem US-Recht unterliegt, greifen potenziell US-Gesetze. Also nicht in falscher Sicherheit wiegen, nur weil die Maschine in Frankfurt steht, aber der Hoster z.B. Amazon ist.

  • Keine Erwähnung in Datenschutzerklärung: Oft werden Transfers verschwiegen, weil es kompliziert klingt. Das sollte man nicht tun – Ehrlichkeit siegt. Die Nutzer (und Aufsichtsbehörden) sollen sehen, dass Du Dir Gedanken gemacht hast.

  • Nicht auf dem Laufenden bleiben: Datenschutz bewegt sich. Was heute erlaubt ist (z.B. DPF für USA), kann morgen kippen, wenn Gerichte anders entscheiden. Bleib informiert (Newsletter von IT-Recht Kanzleien oder heise Datenschutz etc.) und sei bereit, Deine Maßnahmen anzupassen.

Häufige Datenschutz-Sünden auf Websites (und wie Du sie vermeidest)

Abschließend fassen wir typische Fehlerquellen zusammen, die bei kleinen Websites immer wieder vorkommen – damit Du gezielt drauf achten kannst:

  • Fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärung: Jede geschäftsmäßige Website braucht eine Datenschutzerklärung. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, bist Du sofort abmahngefährdet. Vermeidung: Erstelle frühzeitig eine vollständige Erklärung und aktualisiere sie bei Änderungen.

  • Cookie-Banner ohne “Ablehnen”: Ein Banner, das Nutzer quasi in die Einwilligung drängt, ist unwirksam und wettbewerbswidrig. Vermeidung: Gestalte Dein Banner fair und gesetzeskonform – mind. „Ablehnen“ gleichwertig neben „Annehmen“, keine Tricks.

  • Tracking ohne Consent: Tools wie Google Analytics direkt geladen, bevor der Nutzer zustimmt. Vermeidung: Immer erst nach Einwilligung aktivieren. Verwende ein Consent-Tool, das das automatisch regelt.

  • Externe Inhalte ungefiltert einbetten: YouTube-Videos, Google Maps, Social Feeds ohne Vorwarnung laden – dabei fließen Daten. Vermeidung: Nur mit 2-Klick-Lösung oder nach Consent einbinden; Alternativen prüfen.

  • Kein SSL/HTTPS: Ungesicherte Websites sind ein absolutes No-Go und leicht zu beheben. Vermeidung: SSL-Zertifikat einrichten und Seite auf https umstellen, dann ist Ruhe.

  • Newsletter ohne Double-Opt-In: Einfach Leute hinzufügen oder Opt-Ins ohne Bestätigung – riskant. Vermeidung: DOI-Verfahren konsequent nutzen und dokumentieren; keine Adresskäufe.

  • Kontaktformular ohne Hinweis/Checkbox: Nutzer werden nicht informiert, was mit ihren eingegebenen Daten passiert. Vermeidung: Kurzen Datenschutzhinweis und optional Checkbox einbauen; nur nötige Felder abfragen.

  • Kein AV-Vertrag mit Dienstleistern: Ob Hoster, Analyticstool oder Newsletter-Service – ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung verstößt Du gegen DSGVO. Vermeidung: Schreib Deinen Anbietern, viele haben fertige Verträge. Einfach ausfüllen/abschließen und abheften.

  • Datenübertragung ins Ausland ignoriert: US-Services eingebunden, aber nie um die Rechtslage gekümmert. Vermeidung: Identifiziere solche Dienste, nutze möglichst EU-Alternativen oder sorge für Rechtsgrundlage (DPF-Zertifizierung, SCC) und weise in der Datenschutzerklärung darauf hin.

  • Stand: 2018 – seitdem nichts mehr getan: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt. Vermeidung: Mindestens jährlich (oder bei jeder größeren Website-Änderung) einen kleinen Datenschutz-Audit machen: Stimmen alle Texte noch? Neue Plugins drin? Gesetzesänderungen? So bleibt Deine Website immer sauber.

Fazit: Selbst-Check zahlt sich aus

Eine datenschutzkonforme Website zu betreiben, klingt erstmal nach viel Arbeit – doch mit diesem Leitfaden hast Du einen konkreten Prüfplan an der Hand. Gehe Punkt für Punkt durch: Datenschutzerklärung, Cookies, Einwilligungen, SSL, Drittanbieter, Tracking, Newsletter, Formulare, Hosting und internationale Datenflüsse. Wenn Du überall einen Haken setzen kannst, bist Du auf einem sehr guten Weg. Damit signalisierst Du Deinen Besuchern Professionalität und Verantwortungsbewusstsein. Und Du schützt Dich vor rechtlichen Fallen, die gerade kleinen Unternehmen schnell teuer kommen können.

Natürlich ersetzt dieser Selbst-Check keine professionelle Rechtsberatung im Einzelfall. Aber er hilft Dir, die größten Baustellen zu erkennen und anzugehen. Viele Maßnahmen kannst Du sofort selbst umsetzen – z.B. SSL einschalten, Cookie-Banner konfigurieren, Datenschutzerklärung aktualisieren. Scheue Dich nicht, externe Hilfe zu suchen, wenn etwas unklar ist. Lieber einmal einen Experten drüberschauen lassen, als später Bußgeld zahlen.

Deine Website ist ein wichtiger Kontaktpunkt mit Kunden – sorge dafür, dass sie nicht nur optisch, sondern auch rechtlich sauber ist. So können Besucher Dir vertrauen, und Du kannst Dich voll aufs Kerngeschäft konzentrieren, ohne ständig den Datenschutz-Schrecken im Nacken. Viel Erfolg bei der Umsetzung!

Wie BRANDGEIST unterstützt

Wir bei BRANDGEIST begleiten Dich gerne auf dem Weg zu einer datenschutzkonformen Website – mit unserer Erfahrung als kreative Digital- und Markenagentur. Datenschutz muss nicht trocken sein: Wir helfen Dir dabei, alle notwendigen Maßnahmen markengerecht und nutzerfreundlich umzusetzen. Ob es um die Erstellung einer wasserdichten Datenschutzerklärung, die Einrichtung eines rechtssicheren Cookie-Consent-Tools oder die Auswahl EU-freundlicher Tools geht – wir stehen Dir beratend zur Seite. Ebenso überprüfen wir Deine bestehende Seite auf Herz und Nieren (Privacy-Audit) und zeigen Dir, wo Du optimieren kannst. Für uns gehört Datenschutz zum guten Webdesign einfach dazu.

Möchtest Du das Thema professionell angehen, ohne Dich im Paragrafendschungel zu verirren? Sprich uns an! Wir kümmern uns um die Compliance, während Du Dich auf Dein Business konzentrierst. So wird Deine Website nicht nur schön und funktional, sondern auch rechtssicher – und das alles im Einklang mit Deiner Markenstrategie.